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   BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90   

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https://dejure.org/1991,7270
BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90 (https://dejure.org/1991,7270)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1991 - 9 C 132.90 (https://dejure.org/1991,7270)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1991 - 9 C 132.90 (https://dejure.org/1991,7270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Politischer Häftling - Zuerkennung des Status - Kriegsgefangenschaft - Gewahrsamszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 369.59
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
    Sind als politische Gründe einer Haft diejenigen anzusehen, die durch die besonderen politischen Verhältnisse im Gewahrsamsgebiet bedingt sind, dann sind sie entgegengesetzt jenen Gründen, die noch im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit den Kriegsereignissen stehen (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 369.59 - Recht in Ost und West 1960, S. 203).

    Gehört jemand zum Personenkreis des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, dann ist er von dem Personenkreis des Häftlingshilfegesetzes ausgeschlossen, soweit es sich um denselben Gewahrsam handelt (BVerwG, Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 369.59 - a.a.O.), wie umgekehrt die Zuerkennung des Status eines politischen Häftlings für dieselbe Gewahrsamszeit die Anwendung des Kriegsgefangenenrechts ausschließt.

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77

    Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
    § 10 Abs. 4 Satz 1 HHG ordnet materiellrechtlich der Häftlingshilfebescheinigung Beweiswirkung über die dort genannten Umstände zu, und zwar gegenüber jedermann (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12).

    Durch diese Bindung der Betreuungs- oder Leistungsbehörden soll sichergestellt werden, daß die Statusfragen, über die sich die Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG ausspricht, nur einmal und abschließend von der Ausstellungsbehörde entschieden werden, so daß einander widersprechende Entscheidungen unterbleiben (Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - a.a.O. S. 6).

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79

    Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
    Die Statusentscheidung soll bei den die Bescheinigung ausstellenden Behörden konzentriert werden (Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 90.79 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 13 S. 19).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 HHG, dessen Wendung "aus politischen Gründen ... in Gewahrsam genommen" neben ihrem positiven Inhalt die negative Aufgabe zukommt, "kriegsbedingte (kriegsursächliche) und strafrechtliche Hafttatbestände auszuschließen" (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132 ).
  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 28.62

    Anspruch auf Anerkennung als politischer Häftling - Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
    In Anwendung des vor dieser Gesetzesänderung geltenden Rechts hatte das Bundesverwaltungsgericht die Bindungswirkung der Häftlingshilfebescheinigung in Ermangelung einer gesetzlichen Verbindlichkeitserklärung verneint und ausgesprochen, daß bei der Entscheidung über die Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 9 b HHG die Frage, ob der Antragsteller aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen worden ist, auch dann geprüft werden könne, wenn er durch die Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG bereits als politischer Häftling anerkannt worden sei (Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 28.62 - BVerwGE 15, 332, ferner vom 25. März 1965 - BVerwG 8 C 395.63 - BVerwGE 21, 33).
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 395.63
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
    In Anwendung des vor dieser Gesetzesänderung geltenden Rechts hatte das Bundesverwaltungsgericht die Bindungswirkung der Häftlingshilfebescheinigung in Ermangelung einer gesetzlichen Verbindlichkeitserklärung verneint und ausgesprochen, daß bei der Entscheidung über die Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 9 b HHG die Frage, ob der Antragsteller aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen worden ist, auch dann geprüft werden könne, wenn er durch die Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG bereits als politischer Häftling anerkannt worden sei (Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 28.62 - BVerwGE 15, 332, ferner vom 25. März 1965 - BVerwG 8 C 395.63 - BVerwGE 21, 33).
  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 132.90
    Das hat zur Folge, daß sich die Bindungswirkung auf alle Bescheinigungen bezieht, die nach diesem Zeitpunkt erteilt worden sind (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 10).
  • VG Köln, 31.01.2003 - 8 K 2872/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 18 Häftlingshilfegesetz (HHG)

    Nach der Rechtsprechung, BVerwG, Urteile vom 28.05.1991 - 9 C 132.90 -, Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 14, und vom 09.09.1959 - VIII C 369.59 -;Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 28.10.1981 - 14 A 2470/79 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 1997 - 6 S 3360/96 -, VBlBW 1998, 35-37, schließt die Zugehörigkeit zum Personenkreis des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz es aus, wegen derselben Haft auch zu dem des Häftlingshilfegesetzes zu gehören.

    Hierzu hat das BVerwG, Urteil vom 28.05.1991 - 9 C 132.90 - ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 6 S 3360/96

    Verhältnis von Haftentschädigung für politische Häftlinge nach dem

    Das Häftlingshilfegesetz kann nur auf solche Personen angewandt werden, deren Schicksal nicht bereits vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz erfaßt wird (BVerwG, Urt. v. 09.09.1959 - VIII C 281.59 -, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 1; Urt. v. 28.05.1991 - 9 C 132.90 -, Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 14).
  • VG Hannover, 25.03.2009 - 5 A 4768/05

    Häftlingshilfebescheinigung; IM; MfS; Stasi-Tätigkeit

    Überall dort, wo es für die Gewährung von Leistungen auf die Eigenschaft als politischer Häftling ankommt, dürfen die Betreuungsbehörden den Sachverhalt nicht abweichend von der Häftlingshilfebescheinigung würdigen (BVerwG, U. v. 28.05.1991 - 9 C 132/90 - juris -).
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